Barrierefreiheit Website: Checkliste für den Schnelltest
Mit diesem Schnelltest findest du häufige Barrieren selbst. Er ersetzt kein vollständiges Audit und keine rechtliche Einzelfallprüfung.

Was diese Checkliste leistet – und was nicht
Mit dieser Checkliste für Website-Barrierefreiheit findest du häufige Probleme in wenigen manuellen Prüfrunden. Sie zeigt, ob zentrale Inhalte ohne Maus, bei Vergrößerung, mit ausreichendem Kontrast und in verständlichen Formularen erreichbar bleiben.
Der Schnelltest ist weder eine Zertifizierung noch ein vollständiges WCAG-Audit. Er ersetzt auch keine rechtliche Einzelfallprüfung. Komplexe Anwendungen, Buchungs- und Kaufprozesse, Dokumente, Medien sowie assistive Technologien brauchen zusätzliche Tests mit klar definiertem Umfang.
Verlasse dich nicht auf einen Prozent-Score. Automatisierung findet Muster; Menschen prüfen Aufgaben. Eine Seite kann einen guten Toolwert erreichen und trotzdem eine unverständliche Fokusreihenfolge oder unbrauchbare Fehlermeldungen haben.
Der manuelle Schnelltest in sechs Stationen
Wähle nicht nur die Startseite. Prüfe mindestens einen wichtigen Einstieg, eine Inhaltsseite und einen interaktiven Ablauf wie Kontakt, Suche, Buchung oder Checkout. Notiere pro Problem URL, Element, Aufgabe, erwartetes Verhalten und tatsächliches Ergebnis.
1. Nur mit Tastatur bedienen
- Mit Tab und Umschalt+Tab sind alle interaktiven Elemente in nachvollziehbarer Reihenfolge erreichbar.
- Ein sichtbarer Fokus zeigt jederzeit, welches Element aktiv ist.
- Links, Buttons, Menüs, Dialoge und Formulare funktionieren ohne Maus.
- Der Fokus verschwindet nicht hinter Sticky-Headern oder geöffneten Overlays.
- Es gibt keine Tastaturfalle; ein Dialog lässt sich sinnvoll schließen.
Beginne oben im Dokument und führe eine reale Aufgabe aus. Zähle nicht nur Tabs. Entscheidend ist, ob die Reihenfolge verständlich bleibt und der aktuelle Ort sichtbar ist.
2. Auf 200 Prozent zoomen
Vergrößere die Seite im Browser auf 200 Prozent. Nach WCAG 2.2 Erfolgskriterium 1.4.4 soll Text bis zu dieser Vergrößerung ohne Verlust von Inhalt oder Funktion nutzbar bleiben. Prüfe dabei Navigation, Tabellen, Cookie-Banner, Formulare und fixierte Elemente. Horizontales Scrollen in einem breiten Datentisch kann begründbar sein; abgeschnittene Texte und unerreichbare Buttons sind es nicht.
3. Kontrast und Farbbedeutung kontrollieren
WCAG 2.2 Erfolgskriterium 1.4.3 nennt für normalen Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1, für großen Text mindestens 3:1; definierte Ausnahmen bleiben zu beachten. Prüfe auch Platzhalter, deaktivierte Zustände, Hinweise und Text auf Bildern.
Information darf nicht ausschließlich durch Farbe vermittelt werden. Ein roter Rahmen ohne Fehlermeldung, zwei Diagrammlinien nur in unterschiedlichen Farben oder ein grüner Statuspunkt ohne Text benötigen eine zusätzliche erkennbare Form.
4. Bilder und Medien ohne Sicht prüfen
Informative Bilder brauchen einen Alternativtext, der ihre Aufgabe im Kontext wiedergibt. Dekorative Bilder sollten assistive Technologien nicht mit redundanten Beschreibungen belasten. Ein Diagramm benötigt die Kernaussage zusätzlich als Text oder zugängliche Datendarstellung. Automatisch erzeugte Dateinamen sind keine sinnvollen Alternativtexte.
Bei Video und Audio gehören je nach Inhalt Untertitel, Transkript oder Audiodeskription in die Planung. Automatisches Abspielen und nicht abschaltbare Bewegung können zusätzliche Barrieren schaffen.
5. Formulare absichtlich falsch ausfüllen
- Jedes Eingabefeld besitzt eine verständliche, programmatisch verknüpfte Bezeichnung.
- Pflichtangaben werden nicht nur über Farbe oder Sternchen erklärt.
- Fehler nennen das betroffene Feld und eine mögliche Korrektur.
- Nach dem Absenden ist Erfolg oder Fehler eindeutig wahrnehmbar.
- Bereits korrekte Eingaben gehen nach einem Fehler nicht unnötig verloren.
Teste außerdem Tastatur, Passwortmanager und Browser-Autofill. Ein optisch ruhiges Formular kann technisch schwer bedienbar sein, wenn Labels fehlen oder Fehlermeldungen nicht angekündigt werden.
6. Struktur und Sprache ohne Gestaltung lesen
Prüfe Dokumenttitel, Hauptsprache, eine eindeutige H1 sowie eine schlüssige Folge aus H2 und H3. Überschriften sollen Kapitel benennen, nicht nur größere Schrift erzeugen. Links müssen aus dem Kontext verständlich sein. Wiederholte „hier klicken“-Texte helfen weder bei der Orientierung noch in einer Linkliste.
Kurze Sätze sind nicht automatisch einfache Sprache, aber klare Begriffe, erklärte Abkürzungen und konkrete Handlungsanweisungen senken unnötige Hürden. Navigation und Buttontexte sollten dieselbe Handlung konsistent benennen.
Die vier WCAG-Prinzipien als Prüfrahmen
WCAG 2.2 ordnet Erfolgskriterien unter vier Grundprinzipien. Sie helfen, einzelne Funde nicht als isolierte Checkboxen zu behandeln:
- Wahrnehmbar: Informationen und Bestandteile lassen sich in benötigten Formen erfassen.
- Bedienbar: Interaktionen funktionieren mit unterschiedlichen Eingabemethoden und ohne vermeidbare Zeit- oder Bewegungsbarrieren.
- Verständlich: Inhalte, Navigation und Fehlerrückmeldungen bleiben vorhersehbar und nachvollziehbar.
- Robust: Markup und Komponenten sind mit aktuellen und zukünftigen Nutzungsprogrammen sowie assistiven Technologien kompatibel.
Was Tools finden – und was du manuell prüfen musst
| Prüfart | Gut geeignet für | Typische Grenze |
|---|---|---|
| Automatisiert | bestimmte Kontrastprobleme, fehlende Attribute, ungültige Rollen, einige Struktur- und Namensfehler | kennt Bedeutung, Aufgabe und Kontext nur begrenzt |
| Manuell | Fokusreihenfolge, Tastaturablauf, Zoom, verständliche Fehler, Qualität von Alternativtexten | braucht klare Testfälle und geschulte Prüfer |
| Assistive Technologie | reale Nutzung mit Screenreader, Vergrößerung oder Spracheingabe | ein Tool und ein Browser decken nicht alle Kombinationen ab |
| Nutzertest | Verständlichkeit und tatsächliche Aufgaben unter realen Bedingungen | ersetzt keine systematische technische Prüfung |
BFSG: Gilt die Pflicht für jede Unternehmenswebsite?
Nein, nicht jede Website fällt automatisch unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 und erfasst bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Dazu können Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gehören, wenn digitale Dienste über Websites oder mobile Anwendungen auf individuellen Abruf eines Verbrauchers auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags zielen.
Nach § 3 Absatz 3 BFSG gilt die Barrierefreiheitspflicht des § 3 Absatz 1 nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen. § 2 Nummer 17 definiert Kleinstunternehmen als Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und entweder höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens zwei Millionen Euro Jahresbilanzsumme. Für Produkte ist die Lage anders; außerdem können andere gesetzliche, vertragliche oder öffentliche Anforderungen relevant sein.
Keine Rechtsberatung: Prüfe Angebot, Zielgruppe, Vertragsabschluss und Unternehmensgröße anhand der aktuellen offiziellen Informationen. Bei Zweifeln gehört die rechtliche Einordnung zu einer qualifizierten Beratung, nicht zu einem Webdesign-Score.
Funde sinnvoll priorisieren
Nicht jeder Fund hat dieselbe Auswirkung. Beginne mit Barrieren, die eine zentrale Aufgabe vollständig blockieren: nicht erreichbare Navigation, unbedienbare Dialoge, fehlende Formularbezeichnungen, unverständliche Fehler oder Inhalte, die bei Zoom verschwinden. Danach folgen wiederkehrende Komponenten, weil eine Korrektur viele Seiten verbessert.
- Blocker: Eine wichtige Aufgabe lässt sich mit einer Nutzungsweise nicht abschließen.
- Systemfehler: Das Problem steckt in Navigation, Formular-, Button- oder Modal-Komponenten und wiederholt sich.
- Inhaltsfehler: Alternativtexte, Überschriften, Linktexte oder Medienalternativen fehlen auf einzelnen Seiten.
- Verbesserung: Die Aufgabe funktioniert, verursacht aber vermeidbare kognitive oder motorische Hürden.
Dokumentiere nach jeder Korrektur einen Regressionstest. Beim Website-Relaunch sollte Barrierefreiheit nicht erst am Ende geprüft werden: Struktur, Komponenten und Content-Migration bestimmen viele Probleme früher.
Barrierefreiheit in Webdesign und Entwicklung verankern
Die kostengünstigste Korrektur ist die, die nicht auf jeder Seite einzeln anfällt. Definiere zugängliche Farben, Fokuszustände, Überschriften, Formularmuster und Dialoge im Design-System. Ergänze Akzeptanzkriterien und teste Komponenten vor ihrer breiten Verwendung. Auch die zugrunde liegende Landingpage-Struktur muss ohne visuelle Tricks verständlich bleiben.
SeoForge kann diese Anforderungen bei einer neuen Homepage für kleine Unternehmen von Informationsarchitektur und Komponenten bis zur responsiven Browserprüfung berücksichtigen. Eine pauschale Rechts- oder Zertifizierungsgarantie ist damit nicht verbunden; Prüfumfang und Zielstandard werden vorab festgelegt.
Offizielle Grundlagen und Vertiefung
- W3C: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2
- W3C WAI: Zielgröße (Minimum), Erfolgskriterium 2.5.8
- Bundesministerium der Justiz: § 2 BFSG – Begriffsbestimmungen
- Bundesministerium der Justiz: § 3 BFSG – Barrierefreiheit und Ausnahme für Dienstleistungen von Kleinstunternehmen
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: FAQ zum elektronischen Geschäftsverkehr
Häufige Fragen zur Website-Barrierefreiheit
Wie prüfe ich, ob eine Website barrierefrei ist?
Kombiniere automatisierte Prüfungen mit manuellen Testfällen für Tastatur, Fokus, Zoom, Kontrast, Struktur, Bilder und Formulare. Ergänze je nach Risiko Tests mit assistiven Technologien und betroffenen Nutzern.
Gilt das BFSG für jede Website?
Nein. Es erfasst bestimmte Produkte und Dienstleistungen unter definierten Voraussetzungen. Für Dienstleistungen von Kleinstunternehmen enthält § 3 Absatz 3 BFSG eine Ausnahme. Die konkrete Einordnung hängt vom Angebot und Einzelfall ab.
Reicht ein automatischer Test?
Nein. Tools erkennen bestimmte technische Muster, bewerten aber Aufgaben, Bedeutung, Fokusreihenfolge oder die Qualität eines Alternativtexts nicht vollständig.
Welchen Kontrast braucht normaler Text?
WCAG 2.2 Erfolgskriterium 1.4.3 nennt mindestens 4,5:1 für normalen und 3:1 für großen Text, jeweils mit den dort definierten Ausnahmen.
Bereit für mehr Rankings?
Wissen ist der erste Schritt — professionelle Umsetzung der zweite.
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